Wer im Sommer mit seinem Fahrzeug in Frankreich unterwegs ist, muss ab dem 1. Juli 2012 einen Alkohol-Schnelltester dabei haben. Von dieser neuen Mitführpflicht sind alle Fahrzeuge betroffen.
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Auffälllige Werbefolien an der Omnibusscheibe gehören heute längst zur Tagesordnung – je größer, desto besser. Hier warnt allerdings der WBO, dass bei Folien, die mehr als 10 Prozent der Scheibe bedecken, eventuelle Notausstiege – bei Bussen dienen Fensterscheiben in der Regel als Notausstieg – nicht mehr als solche erkennbar sind.
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mehr...Das Start-up-Unternehmen DeinBus.de darf seine Busverkehre weiter betreiben. Die elfte Kammer fu?r Handelssachen am Frankfurter Landgericht hat am 20. April 2011 eine Klage der Deutschen Bahn abgewiesen, die behauptet hatte, dass der Service nicht genehmigt sei.
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mehr...Die Verhängung von Bußgeldern wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Lenkzeiten muss sich nicht auf 28 Tage vor der letzten Taterfassung beschränken. Die für alle Berufskraftfahrer obligatorische Frist hat nichts mit einem gesetzlich zulässigen Zeitraum der verkehrsrechtlichen Ahndung von Lenkzeit-Vergehen zu tun. Auf diesen verbreiteten Irrtum hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm hingewiesen (Az. III-5 RBs 158/10).
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Die Verhängung von Bußgeldern wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Lenkzeiten muss sich nicht auf 28 Tage vor der letzten ...
mehr...Der Ecopass zur Einfahrt in die Mailänder Umweltzone muss nach Angaben des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) nicht nur gekauft, sondern auch aktiviert werden.
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