Eine Parkuhr ist noch nicht abgelaufen. Wie verhalten Sie sich? (2.2.13-002)
Antwort 1: Falsch – Es ist nur gestattet, die verbleibende Parkzeit zu nutzen, wenn eine Parkscheibe benutzt wird.
Sobald die Parkuhr in Betrieb ist, ist es gestattet, dort zu parken. Es spielt keine Rolle, ob Sie die Parkuhr aktiviert haben oder ob sie bei Ihrer Ankunft noch nicht abgelaufen war.
Antwort 2: Falsch – Es ist Ihnen nicht gestattet, die verbleibende Parkzeit zu nutzen.
Es ist erlaubt, die Parkuhr zu benutzen und es ist nicht notwendig, eine Parkscheibe zu verwenden. Die Parkscheibe sollte nur genutzt werden, wenn die Parkuhr nicht funktioniert.
Antwort 3: Richtig – Es ist gestattet, die verbleibende Parkzeit zu nutzen, ohne die Parkuhr erneut zu aktivieren.
Sie haben die Möglichkeit, die verbleibende Parkzeit zu nutzen.