Für welche Kraftfahrzeuge gilt innerorts die freie Fahrstreifenwahl? (2.2.07-002)
In vielen innerstädtischen Bereichen gibt es mehrere markierte Fahrstreifen, zwischen denen man frei wählen kann. Dies ermöglicht es dem Verkehrsteilnehmer, gegebenenfalls den linken Fahrstreifen zu nutzen, obwohl die anderen Fahrbahnen leer sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Ausnahme vom Rechtsfahrgebot nur für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gilt.