In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen? (1.2.05-108)

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?


In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen? (1.2.05-108)

Gemäß § 5 Abs.7 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgelegt, dass Fahrzeuge, die ihre Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet haben, rechts überholt werden dürfen. Schienenfahrzeuge sind ebenfalls rechts zu überholen. Sollten die Schienen so weit rechts liegen, dass ein Überholen auf der rechten Seite unmöglich ist, ist es gestattet, links zu überholen. Des Weiteren dürfen Straßenbahnen auf Fahrbahnen für eine Richtung auch links überholt werden. Diese Regelungen gelten auch für Einbahnstraßen, die als Fahrbahnen für nur eine Richtung dienen.

Antwort 1: Richtig – Wenn die Schienen weiter rechts liegen.

Wenn sich die Schienen zu weit rechts auf der Fahrbahn befinden, ist es oft nicht möglich, zu überholen. In solchen Fällen ist es gestattet, ausnahmsweise links zu überholen.

Antwort 2: Richtig – Nur in Einbahnstraßen.

Einbahnstraßen haben nur eine Fahrspur in eine Richtung. In solchen Fällen dürfen Straßenbahnen auch auf der linken Seite überholt werden.

Antwort 3: Falsch – Sie dürfen dies tun, wenn die Straße (nicht eine Einbahnstraße) rechts von der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge blockiert ist.

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen, ist es erlaubt, die Straßenbahn links zu überholen. Wenn jedoch Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, bedeutet dies nicht, dass die Schienen zu weit rechts liegen; es sind lediglich die Fahrzeuge störend. In diesem Fall gilt die Ausnahme zum Linksüberholen nicht.


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