Dies stand auf der Kippe, da das bayerische Staatsministerium für Verbraucherschutz mit einer Gesetzesinitiative genau solche Veranstaltungen verboten hätte.
„Wir freuen uns, dass unsere Argumente im Bundestag und bei der Bundesregierung gehört wurden und ein Kollateralschaden für die private Busbranche durch die Arbeit des bdo verhindert werden konnte“, sagte Anja Ludwig, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer. „Die Bundesregierung teilt unsere Bedenken und hält ein Vertriebsverbot für Pauschalreisen für nicht erforderlich, da Verbraucher ausreichend durch ihr Widerrufsrecht geschützt seien.“ Ein solches Verbot würde seriöse Veranstalter treffen, was eine Einschränkung des Angebots für Verbraucher zur Folge hätte.