Für Reisebusunternehmen gibt es Probleme mit dem Soforthilfeprogramm. Wie der NWO mitteilt, sollte am 28. April die Antragstellung für den Förderzeitraum November und Dezember 2020 starten.
Am Morgen sei jedoch die Nachricht aus dem Bundesverkehrsministerium gekommen, dass die Veröffentlichung der „Dritten Änderungsrichtlinie Soforthilfeprogramm Reisebusbranche“ im Bundesanzeiger nicht, wie für den 27. April vorgesehen, erfolgt ist.
Daher kann die Änderungsrichtlinie nicht in Kraft treten, sodass laut NWO derzeit vermutlich keine Anträge gestellt werden können.
Das BMVI arbeite mit der Schriftleitung Bundesanzeiger im Bundesamt für Justiz und der Bewilligungsbehörde Bundesamt für Güterverkehr mit Hochdruck an der Klärung und habe angekündigt, den BDO und die Landesverbände zu informieren, sobald es hierzu Neuigkeiten gibt.
Nichtsdestotrotz rät der NWO den Reisebusunternehmen, es trotzdem weiter zu versuchen, die Soforthilfe zu beantragen.