Was gilt nach diesem Verkehrszeichen? (2.4.42-007)
Antwort 1: Richtig – Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
Mit diesem Verkehrsschild wird auf den Beginn einer Ortschaft hingewiesen. Ab diesem Punkt gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerhalb des Ortes.
Antwort 2: Falsch – Alle Kraftfahrzeuge haben die freie Wahl der markierten Fahrspuren.
Die Möglichkeit, Fahrstreifen frei zu wählen, bezieht sich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen.
Antwort 3: Richtig – Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t können hier frei zwischen den markierten Fahrspuren wählen.
Innerhalb städtischer Gebiete dürfen Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 t auf mehrspurigen Fahrbahnen die Möglichkeit nutzen, ihre Fahrspur frei zu wählen.