Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung erforderlich ist? (1.2.22-101)
Die Ladung darf nur bis zu 1m über die Rückstrahler hinausragen, ohne dass sie gekennzeichnet werden muss. Falls sie jedoch weiter reicht, ist eine Kennzeichnung erforderlich, je nach Wetter-, Licht- und Sichtverhältnissen, um von anderen Verkehrsteilnehmern frühzeitig erkannt zu werden.