Reine Transitfahrten ohne das Aufnehmen oder Absetzen von Passagieren waren nicht betroffen.
Jetzt gibt es ein weiteres Register in Dänemark. Erbringt ein ausländischer Busunternehmer Kabotage oder kombinierten Verkehr in Dänemark, muss er sich neu im Register für Auslandsoperationen in Dänemark registrieren. Die Kabotage und der kombinierte Verkehr müssen dafür nicht mehr an das RUT-Register gemeldet werden.
Folgende Registrierungen sind nach BDO-Informationen nun für Busunternehmen in Dänemark relevant:
• Register für ausländische Dienstleister (RUT)
• Register für Auslandsoperationen in Dänemark
• dänische Finanzbehörde für die Meldung der Umsatzsteuer
Einen Gesamtüberblick für Busfahrten nach Dänemark gibt die BDO-Länderdatenbank.