Wo dürfen Sie die Lichthupe zum Anzeigen der Überholabsicht benutzen? (2.2.16-001)
Antwort 1: Richtig – Nur außerorts und bei Dunkelheit.
Um an dunklen Ort eine Überholabsicht zu signalisieren, darf man die Lichthupe benutzen.
Antwort 2: Falsch – Nur innerorts im Dunkeln.
Die Benutzung der Lichthupe ist innerorts nicht gestattet.
Antwort 3: Richtig – Nur außerhalb geschlossener Ortschaften und während des Tages.
In einer Situation wie dieser ist der Einsatz der Lichthupe erlaubt.