Wo ist das Halten verboten? (1.2.12-103)
Antwort 1: Richtig – An Taxenständen
Es gibt mehrere Gründe, warum das Halten an Taxenständen verboten ist. Erstens sollen Taxenstände den Taxifahrern einen zentralen Ort bieten, an dem sie auf Fahrgäste warten können. Es ist wichtig, dass der Platz immer frei bleibt, damit die Fahrgäste sicher und ohne Hindernisse ein- und aussteigen können, und damit die Fahrer den Verkehr nicht durch Parken in zweiter Reihe behindern müssen. Zweitens sind Taxenstände oft an gut sichtbaren Stellen in der Nähe von Verkehrsknotenpunkten platziert, um den Fahrgästen die Möglichkeit zu geben, schnell ein Taxi zu finden. Wenn andere Fahrzeuge an diesen Stellen halten würden, könnte dies den Verkehrsfluss behindern und potenziell gefährliche Situationen schaffen.
Antwort 2: Richtig – Auf der Straße, wenn es einen geeigneten Seitenstreifen gibt.
Das Halten auf Fahrbahnen mit geeignetem Seitenstreifen ist untersagt, da dadurch der nachfolgende Verkehr unnötig behindert werden könnte. Wenn Fahrzeuge auf der Fahrbahn halten, könnten nachfolgende Fahrer überrascht werden und gezwungen sein, abrupt zu bremsen oder die Spur zu wechseln, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Dies kann zu gefährlichen Verkehrssituationen führen, insbesondere wenn Gegenverkehr vorhanden ist. Seitenstreifen sind so konzipiert, dass Fahrzeuge dort sicher halten können, ohne den Verkehrsfluss auf der Fahrbahn zu stören. Daher sollte bei Vorhandensein eines ausreichend großen Seitenstreifens unbedingt dort gehalten werden und keinesfalls auf der Fahrbahn selbst.
Antwort 3: Richtig – Auf den markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen.
Es ist nicht gestattet, auf Fahrstreifen mit Richtungspfeilen zu halten, da dies die rechtzeitige Verteilung und Lenkung des Verkehrs beeinträchtigen würde. Zudem würde dies die ordnungsgemäße Nutzung und das Abbiegen auf Rechtsabbiegespuren für nachfolgenden Verkehr verhindern. Das Halten auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen ist daher untersagt, um die Verkehrssicherheit und einen geordneten Verkehrsfluss gemäß den Verkehrszeichen und Markierungen zu gewährleisten. Darüber hinaus ist auch das Parken auf solchen markierten Fahrstreifen verboten.