Wo ist das Parken verboten? (1.2.12-002)
Antwort 1: Falsch – Auf Vorfahrtstraßen innerhalb von geschlossenen Ortschaften.
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist es gestattet, auf Vorfahrtsstraßen zu parken. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt hier 50 km/h. Um den begrenzten Raum in einer Ortschaft effizienter zu nutzen, ist das Parken am Fahrbahnrand erlaubt, sofern die Parkfläche nicht durch ein Verbotsschild gekennzeichnet ist.
Antwort 2: Richtig – Parkverbot gilt auf Vorfahrtstraßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften.
Parken von Fahrzeugen auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist gemäß §12, Abs. 3 Satz 8a StVO untersagt. Außerhalb geschlossener Ortschaften wird in der Regel mit einer Geschwindigkeit von über 50 km/h gefahren. Ein geparktes Fahrzeug auf einer Vorfahrtsstraße stellt ein Hindernis dar und erhöht das Unfallrisiko.
Antwort 3: Richtig – Das Parken am Straßenrand ist verboten, wenn dadurch die Nutzung markierter Parkflächen verhindert wird.
Es ist untersagt, Fahrzeuge in einer Weise zu parken, die die Nutzung markierter Parkflächen behindert (gemäß §12, Absatz 3 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung).