Wo ist das Parken verboten? (1.2.12-105)

Wo ist das Parken verboten?


Wo ist das Parken verboten? (1.2.12-105)

Antwort 1: Richtig – Am Fahrbahnrand, wenn dadurch die Nutzung ausgewiesener Parkmöglichkeiten verhindert wird.

Letztendlich sind die markierten Parkflächen dazu bestimmt, genutzt zu werden. Einerseits verhindern sie das Ausparken von Fahrzeugen und andererseits hindern sie Fahrzeugführer am Einparken.

Antwort 1: Richtig – Vor Bordsteinabsenkungen

Das Parken ist vor Bordsteinabsenkungen verboten, da diese normalerweise eine Einfahrt und Ausfahrt kennzeichnen.

Antwort 3: Falsch – Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Direkt hinter Fußgängerüberwegen ist das Parken erlaubt. Jedoch muss vor Fußgängerüberwegen ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden.


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